§ 9 PSG, § 10 PSG, § 27 PSG, § 33 PSG, § 40 PSG
Die gerichtliche Bestellung oder Abberufung von Mitgliedern eines in der Stiftungsurkunde eingerichteten Beirats richtet sich nach § 27 PSG und den Grundsätzen der zu Mitgliedern des Stiftungsvorstands ergangenen Rsp.