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Datenschutzrecht: Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung – Art 9 Abs 1 bis 3 – Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten – Gesundheitsdaten – Beurteilung der Arbeitsfähigkeit eines Angestellten

RechtsprechungEuroparechtwbl 2024/20wbl 2024, 92 Heft 2 v. 23.2.2024

Art 9 Abs 1, Abs 2 lit h und Abs 3 der VO (EU) 2016/679 des EP und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der RL 95/46/EG (Datenschutz-GrundVO) iVm Art 6 Abs 1 dieser VO sowie die Auslegung von deren Art 82 Abs 1

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