vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Begründungspflichten bei Verweigerung der Akteneinsicht

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2024/14wbl 2024, 55 Heft 1 v. 26.1.2024

§ 17 Abs 3 AVG

Nach der Rsp des VwGH ist im Rahmen des § 17 Abs 3 AVG das Interesse der Partei (hier der Revisionswerberin) an der Akteneinsicht gegen das Interesse anderer Interessen (hier der anderen Bieter) im Einzelfall abzuwägen bzw ist im Einzelfall zu beurteilen, inwieweit ein überwiegendes Interesse besteht, einem (hier) Bieter bestimmte Informationen vorzuenthalten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!