Art 17 WG, Art 25 WG, Art 34 WG, Art 40 WG, § 66 NO
Ein formfreies Rechtsgeschäft ist wegen Mängeln des darüber aufgenommenen Notariatsakts nicht nichtig.
Vom Grundsatz der Wechselstrenge kann abgewichen werden, wenn sich die Parteien des Wechselbegebungsvertrags gegenüberstehen.