vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sozialwidrige Änderungskündigung

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2024/9wbl 2024, 39 Heft 1 v. 26.1.2024

§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG

Für die Sozialwidrigkeit einer Änderungskündigung ist entscheidend, ob die Anname des Änderungsangebotes dem Arbeitnehmer zumutbar ist. Dabei ist der bisherige Arbeitsplatz mit dem angebotenen Arbeitsplatz zu vergleichen. In diesem Vergleich sind nicht nur die Entgelt-, sondern auch die anderen Arbeitsbedingungen zu berücksichtigen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!