vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Dienstfreistellung – Anrechnung anderweitigen Verdienstes

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2024/7wbl 2024, 36 Heft 1 v. 26.1.2024

§ 1155 ABGB, § 1162b ABGB

Auch auf eine vereinbarte unwiderrufliche Dienstfreistellung anlässlich einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist § 1155 ABGB anzuwenden. Ein anderweitiger Verdienst ist sogleich anzurechnen Eine anrechnungsfreie Zeit in Analogie zu §§ 1162 b ABGB kommt nicht in Betracht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!