Der OGH hat erstmals in drei Entscheidungen zum Anwendungsbereich der Preisänderungsbestimmungen der § 125 Abs 2 GWG sowie § 80 Abs 2a ElWOG Stellung bezogen und damit eine richtungsweisende Standortbestimmung im Energiepreisänderungsrecht vorgenommen.
Deskriptoren: Änderungskündigung; Gaspreis; Kündigung; Neuabschluss; Preisgleitklausel; Strompreis; Widerspruchsrecht.