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Feststellung der Kosten der Systemnutzung einer Verteilernetzbetreiberin

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2023/172wbl 2023, 543 Heft 9 v. 10.10.2023

§ 59 Abs 6 ElWOG 2010, § 60 ElWOG 2010

Die Einordnung einer Kostenposition als beeinflussbar oder nicht beeinflussbar iSd § 59 Abs 6 ElWOG 2010 hat ausschließlich den Zweck, die Wirkung einer Effizienzvorgabe auf jene Kostenpositionen zu beschränken, bei denen der Netzbetreiber Einsparungspotentiale nutzen kann. Für die Ermittlung der Kapitalstruktur nach § 60 ElWOG 2010 hat diese Einordnung hingegen keine Relevanz.

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