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Gutachten der Gleichbehandlungskommission

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2023/163wbl 2023, 525 Heft 9 v. 10.10.2023

§ 61 GlBG, § 530 Abs 1 Z 7 ZPO

Ein Gutachten der Gleichbehandlungskommission, das erst nach Beendigung eines Gerichtsverfahrens vorliegt und zu einem anderen Ergebnis gelangt als das Gerichtsurteil, bildet keinen Wiederaufnahmegrund.

OGH, 24.05.2023, 8 ObA 32/23y

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