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Beginn der Verjährung Schadenersatzanspruch der Gesellschaft; Wissensvertreter der geschädigten Gesellschaft

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2023/147wbl 2023, 470 Heft 8 v. 29.8.2023

§ 25 GmbHG, § 1489 ABGB

Die Kenntnis, der für die Alleingesellschafterin handelnden natürlichen Personen von Schaden und Schädiger kann den Beginn der Verjährungsfrist auslösen. Auf das Wissen des schädigenden Organmitglieds kommt es nicht an. Vielmehr ist die Kenntniserlangung durch andere Organmitglieder oder „Wissensvertreter“ maßgeblich.

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