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All-in-Entgelt während Elternteilzeit

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2023/140wbl 2023, 458 Heft 8 v. 29.8.2023

§ 15h Abs 1 MSchG, § 8 Abs 1 VKG, § 19d Abs 6 AZG

Bei einer All-in-Vereinbarung ruht während einer Elternteilzeit jener Teil des Entgelts, der über das Grundentgelt hinaus für die Leistung von Mehr- oder Überstunden bezahlt wird. Eine derartige Kürzung des Gehalts bewirkt keine unsachliche Diskriminierung wegen des Geschlechts oder von Teilzeitarbeitskräften.

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