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Freier Dienstleistungsverkehr – Freier Kapitalverkehr: Nationale Maßnahme, nach der ein Kreditinstitut Geschäftsbeziehungen mit Ausländern beenden muss bzw nicht mehr begründen darf – Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

RechtsprechungEuroparechtwbl 2023/136wbl 2023, 441 Heft 8 v. 29.8.2023

Art 63 Abs 1 AEUV, Art 65 Abs 1 lit b AEUV, Anhang I der RL 88/361/EWG des Rates vom 24. Juni 1988 zur Durchführung von Artikel 67 des Vertrages, Art 1 der RL (EU) 2015/849 des EP und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der VO (EU) Nr 648/2012 des EP und des Rates und zur Aufhebung der RL 2005/60/EG des EP und des Rates und der RL 2006/70/EG der Kommission

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