Gegenständlicher Beitrag nimmt das sich heuer nähernde 30. Jubiläum der Leitentscheidung in Keck sowie die jüngst ergangene Entscheidung des EuGH in Booky.fi (C-662/21 ) zum Anlass, einen Versuch zu wagen, die diversen Rechtsprechungslinien zum Begriff der Maßnahme gleicher Wirkung zusammen zu führen. Dabei argumentiert die Autorin gegen die Übernahme eines „one-stop-shop“ Marktzugangstests für sämtliche Grundfreiheiten und plädiert im Kontext der Warenverkehrsfreiheit für eine Rückbesinnung auf die in Keck entwickelten Grundsätze. Dies nicht zuletzt, um dem vorherrschenden Verbot-Rechtfertigungs-Trend entgegenzuwirken. Eine in die Keck-Logik integrierte, konturierte Verwendung des Marktzugangskriteriums innerhalb unterschiedlicher Kategorien von Maßnahmen scheint nicht nur wünschenswert, sondern im Ergebnis zu einer regelbasierten, klaren und nachvollziehbaren Systematik der Eingriffsprüfung zu führen.