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Schweigen auf ein vom tatsächlich Vereinbarten abweichendes unternehmerisches Bestätigungsschreiben; Verantwortlichkeit für die Verladung und Verstauung des Ladegutes

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2023/129wbl 2023, 408 Heft 7 v. 20.7.2023

§ 346 UGB, Art 17 Abs 4 lit c CMR

Das Schweigen des Unternehmers auf ein ihm zugegangenes „Bestätigungsschreiben“, das vom wirklichen Vereinbarten abweicht, weil es beispielsweise Allgemeine Geschäftsbedingungen enthält, mit denen sich der Offerent nicht einverstanden erklärt hat, ändert den Vertrag nicht.

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