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Schenkung GmbH-Anteil an Privatstiftung; Notariatsakt; beurkundender Notar ist Vorstand der beschenkten Stiftung; unwirksamer Notariatsakt; Nachtragsabhandlung; Bescheinigungserfordernis

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2023/110wbl 2023, 355 Heft 6 v. 26.6.2023

§ 76 GmbHG, § 33 NO idF 2.5.2012, § 183 AußStrG

Ein Notar ist auch dann „in der Sache selbst beteiligt“ und von der Aufnahme einer Notariatsurkunde ausgeschlossen, wenn er Organ oder Mitglied des vertretungsbefugten Organs einer juristischen Person ist, welche das zu beurkundende Geschäft geschlossen hat.

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