§ 18 TAG
Die in § 18 TAG geregelte Pflicht von Theaterunternehmen zur angemessenen Beschäftigung von Dienstnehmern, ist im Falle ihrer Nichterfüllung nur durch das gesetzlich vorgesehene Recht auf Austritt und auf Vergütung und Schadenersatz sanktioniert. Ein einklagbarer Anspruch auf Erfüllung besteht nicht.