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Keine analoge Anwendung des § 16 AngG

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2023/107wbl 2023, 350 Heft 6 v. 26.6.2023

§ 1152 ABGB, § 16 AngG, § 20 Z 5 Tankstellen-KollV

Die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten hat der Gesetzgeber noch nicht generell aufgehoben. Mangels einer gesetzlichen Regelung können in Kollektivverträgen für Arbeiter daher Ansprüche auf Sonderzahlungen ausgeschlossen werden, wenn das Arbeitsverhältnis durch berechtigte Entlassung oder unbegründeter Austritt beendet wird.

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