§ 333 Abs 3 ASVG, § 1 EKHG
Wird ein Bagger als ortsgebundene Arbeitsmaschine verwendet, besteht keine Haftung nach dem EKHG.
Für einen dabei eingetretenen Arbeitsunfall besteht daher keine Ausnahme vom Haftungsprivileg des Arbeitgebers.
§ 333 Abs 3 ASVG, § 1 EKHG
Wird ein Bagger als ortsgebundene Arbeitsmaschine verwendet, besteht keine Haftung nach dem EKHG.
Für einen dabei eingetretenen Arbeitsunfall besteht daher keine Ausnahme vom Haftungsprivileg des Arbeitgebers.