Art 6 Abs 2 des Beschlusses EZB/2010/14 der Europäischen Zentralbank (EZB) vom 16. September 2010 über die Prüfung der Echtheit und Umlauffähigkeit und über die Wiederausgabe von Euro-Banknoten, Mindeststandards für die automatisierte Umlauffähigkeitsprüfung von Euro-Banknoten durch Banknotenbearbeitungsgeräte