§ 6 GmbHG, § 15 GmbHG, § 30b GmbHG, § 30c GmbHG, § 50 GmbHG
Die in einer Errichtungserklärung vorgesehene Einräumung eines Rechts auf Bestellung eines Geschäftsführers legt eine Bestellung durch die Generalversammlung aufgrund einer Nominierung des Berechtigten und keine Kompetenzverschiebung nahe.