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Verfahrensrecht/Verbraucherrecht: Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Zuständigkeit bei Verbrauchersachen – Begriff ‚Verbraucher‘ – Verhalten einer die Verbrauchereigenschaft beanspruchenden Person, das bei der anderen Vertragspartei den Eindruck erwecken kann, dass sie zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken handelt (Österreich)

RechtsprechungEuroparechtwbl 2023/83wbl 2023, 275 Heft 5 v. 23.5.2023

Art 17 und 18 der VO (EU) Nr 1215/2012 des EP und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Neufassung)

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