§ 6 IO, § 110 Abs 3 IO
Nach der stRsp des VwGH sind Verwaltungsverfahren keine Rechtsstreitigkeiten iS des § 6 IO (vgl etwa VwGH 17. 12. 2015, 2013/07/0174, mwN). Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Person macht daher ein Verwaltungsverfahren gegen den vom Masseverwalter vertretenen Gemeinschuldner nicht unzulässig (vgl etwa VwGH 21. 11. 2012, 2009/07/0117, mwN).