vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Stimmrecht; Eintragung im Firmenbuch; Anteilsabtretung; Treuhand

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2023/53wbl 2023, 169 Heft 3 v. 15.3.2023

§ 34 GmbHG, § 35 GmbHG, § 36 GmbHG, § 78 GmbHG

Zur Stimmabgabe zugelassen sind nur Gesellschafter, die im Firmenbuch eingetragen sind.

Ein Treugeber hat nicht eine aus seiner gesellschafterähnlichen Stellung abgeleitete Teilrechtsposition innerhalb der Gesellschaft, Gesellschafter ist vielmehr ausschließlich der Treuhänder.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!