I. Rechtsnatur von GmbH-Geschäftsanteilen
S. wbl 2023, 2, https://doi.org/10.33196/wbl202301000201
4. § 367 ABGB
Nachdem weder § 78 GmbHG noch § 15 UGB als Grundlage eines redlichen Erwerbs dienen können, gilt es, die allgemein-zivilrechtlichen Regelungen auf ihre Tauglichkeit zu untersuchen. Primär ist dabei zunächst an § 367 Abs 1 ABGB zu denken. Diese Bestimmung ordnet an, dass die Eigentumsklage gegen den rechtmäßigen und redlichen Besitzer einer beweglichen Sache abzuweisen ist, wenn er beweist, dass er die Sache gegen Entgelt in einer öffentlichen Versteigerung, von einem Unternehmer im gewöhnlichen Betrieb seines Unternehmens oder von jemandem erworben hat, dem sie der vorige Eigentümer anvertraut hatte.