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Korrigendum

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2023, 51 Heft 1 v. 23.1.2023

Ein Rechtsanwalt, der sich dabei auf die Vertretung der Gesellschaft und nicht eines Geschäftsführers beruft, kann eine Generalversammlung nicht wirksam berufen.

Bei der Drucklegung des ersten Leitsatzes zu wbl 2022/199, 650 (DOI https://doi.org/10.33196/wbl202211065002 ) ist ein bedauerlicher Fehler unterlaufen. Dieser hat richtig zu lauten:

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