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Kündigungsschutz bei Väterkarenz

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2023/12wbl 2023, 50 Heft 1 v. 23.1.2023

§ 8b Abs 4 VKG, § 8f Abs 1 VKG

Bei fehlender Einigung der Parteien des Arbeitsvertrages über Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Teilzeitbeschäftigung beginnt der Kündigungsschutz erst mit der präzisen schriftlichen Bekanntgabe der Bedingungen der Teilzeitbeschäftigung durch den Arbeitnehmer.

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