§ 879 Abs 1 ABGB, § 9 BAG, § 17 BAG, § 81 ZÄG
Die Kosten der Ausbildung zur zahnärztlichen Assistenz hat der Arbeitgeber zu tragen. Eine gegenteilige
Seite 709
§ 879 Abs 1 ABGB, § 9 BAG, § 17 BAG, § 81 ZÄG
Die Kosten der Ausbildung zur zahnärztlichen Assistenz hat der Arbeitgeber zu tragen. Eine gegenteilige
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