§ 914 ABGB, § 915 ABGB, § 1489 ABGB, § 1502 ABGB
Eine Verfallsklausel, wonach Ansprüche aus dem Vertrag verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 3 Monaten schriftlich erhoben werden, ist zulässig. Eine Auslegung, wonach die Frist erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beginne, kommt nicht in Betracht.