Grundrechte/Glücksspielrecht: Art 50 der Charta der Grundrechte der EU – Grundsatz ne bis in idem – Rechtskräftige Einstellung eines ersten Verfahrens, das wegen Verstoßes gegen eine Bestimmung des nationalen Glücksspielrechts eingeleitet wurde – Verwaltungsstrafe, die wegen eines auf demselben Sachverhalt beruhenden Verstoßes gegen eine andere Bestimmung dieses Rechts verhängt wurde (Österreich)
RechtsprechungEuroparechtwbl 2023/194wbl 2023, 644 Heft 11 v. 28.11.2023