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Abschlussprüferhaftung; Vorrang der (insolventen) Gesellschaft gegenüber den Schadenersatzansprüchen von Drittgläubigern

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2023/185wbl 2023, 590 Heft 10 v. 25.10.2023

§ 275 UGB, § 62a BWG, § 69 IO

§ 275 Abs 2 UGB ist primär als Haftungsnorm zu Gunsten der geprüften Gesellschaft konzipiert. Der geprüften Gesellschaft kommt daher bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Abschlussprüfer der Vorrang gegenüber den Schadenersatzansprüchen von Drittgläubigern zu.

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