vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zum Inhalt eines Dienstzeugnisses

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2023/182wbl 2023, 581 Heft 10 v. 25.10.2023

§ 1163 Abs 1 ABGB, § 39 Abs 1 AngG

Ein Dienstzeugnis muss die Art der Beschäftigung in der üblichen Weise bezeichnen und sie auch näher schildern, wenn dies für das Fortkommen des Arbeitnehmers von Bedeutung sein kann. Verweigert der Arbeitgeber die Korrektur eines mangelhaften Zeugnisses, kann der Anspruch auf ein bestimmtes Zeugnis klageweise durchgesetzt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!