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Zur Restitution nichtiger und nicht angefochtener Beschlüsse in der GmbH

Aufsätzeem.o.Univ.-Prof. Dr. Hans-Georg Koppensteinerwbl 2022, 663 Heft 12 v. 13.12.2022

Fraglich ist, ob Gesellschafter einer GmbH, die durch einen nichtigen, aber durch Fristablauf geheilten oder durch einen nicht rechtzeitig angefochtenen Beschluss benachteiligt wurden, verlangen können, dass der status quo ante wiede hergestellt werde. Im folgenden Text wird diese Frage geprüft.

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