Aufsätze
-  Mock, Illetschko LL.M (WU) MSc (WU), beide Wien, Verbraucherschutz in der stillen Gesellschaft
 -  Goricnik, Wetsch, (Un-)Zulässigkeit einer heimlichen Videoüberwachung am Arbeitsplatz im Lichte der EMRK – Kritische Anmerkungen zu EGMR (GK) López/Ribalda ua/Spanien
 -  Urlesberger, Europarecht: Das Neueste auf einen Blick
 
Rechtsprechung
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-  Europarecht
 -  Freizügigkeit: Zum Recht auf Daueraufenthalt – Erwerb vor Ablauf eines ununterbrochenen Aufenthaltszeitraums von fünf Jahren (Österreich)
 -  Markenrecht: Nichteinhaltung der Erfordernisse der Klarheit und der Eindeutigkeit – Bösgläubigkeit des Anmelders – Fehlende Absicht, die Marke für die von der Eintragung erfassten Waren oder Dienstleistungen zu benutzen
 -  Gesellschaftsrecht: Spaltungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung – Schutz der Interessen der Gläubiger der gespaltenen Gesellschaft – Nichtigkeit der Spaltung – Actio pauliana
 
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-  Niederlassungsfreiheit
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-  »Europarecht
 -  Niederlassungsfreiheit
 
 
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-  Arbeitsrecht
 -  Klage auf Feststellung des aufrechten Fortbestandes des Dienstverhältnisses als gehörige Geltendmachung des Anspruches auf Insolvenz-Entgelt / Unterbrechung der Verjährung
 -  Betriebsübergang auf den Staat
 -  Vorfinanzierung von Löhnen durch Dritte
 -  Unentschuldbare Ehrverletzung als Entlassungsgrund
 
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-  Unternehmensrecht
 -  Zum Enthebungsantrag des Notgeschäftsführers und zur Unbeachtlichkeit des Irrtums des Notgeschäftsführers über seinen Tätigkeitskreis und seine Entlohnung
 -  Zur ausnahmsweisen Notwendigkeit eines Rechtsschutzbedürfnisses für die Beschlussanfechtung bzw des Vorliegens eines rechtlichen Interesses an der Feststellung der Nichtigkeit von Wahlbeschlüssen in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft
 -  Zum Bestandschutz der eingetragenen verschmelzenden Umwandlung
 
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-  Wettbewerbsrecht
 -  Schuhmacher, Kartellrechtliche Beurteilung von Gemeinschaftsunternehmen; Konzernprivileg; Beschlussfeststellung bei der GmbH; Stimmverbot; Treupflichten
 -  Elektronische Vermittlungsplattform für Fahrdienstleistungen (UBER-App) erfordert Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe; zur Sicherheitsleistung
 
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