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Gesicherte Entgeltansprüche bei neuerlicher Insolvenz

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2020/31wbl 2020, 99 Heft 2 v. 15.2.2020

§ 3a Abs 2 Z 5 IESG, § 6 Abs 1 IESG

Entgeltansprüche eines Arbeitnehmers, die während eines Insolvenzverfahrens entstanden sind, aber wegen ihrer erst späteren Fälligkeit nicht mehr gesichert waren, können bei einem neuerlichen Insolvenzverfahren des ehemaligen Arbeitgebers gesichert sein.

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