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Zum Begriff „Handeln im geschäftlichen Verkehr“

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 2017/170wbl 2017, 537 Heft 9 v. 1.9.2017

§ 1 Abs 1 Z 1 UWG

Die Tarifgestaltung in einem von der öffentlichen Hand organisierten und mitfinanzierten Verkehrsverbund erfolgt nicht marktbezogen als Ergebnis der Wechselwirkung zwischen konkurrierenden Angeboten und der Nachfrage, sondern im öffentlichen Interesse der betroffenen Gebietskörperschaften unter Verwendung öffentlicher Finanzmittel.

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