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Überbewertung von Vermögen bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Aufsätzeem. o. Univ.-Prof. Dr. Hans-Georg Koppensteinerwbl 2015, 1 Heft 1 v. 1.1.2015

Entgegen der Auffassung des OGH und der hM gibt es sehr gute Gründe, die Gesellschafter auf die Differenz haften zu lassen, wenn das Kapital ohne entsprechende Vermögensdeckung nominell erhöht wird. Alternativ kommt (Teil)nichtigkeit des Erhöhungsbeschlusses samt Korrektur des Firmenbuches in Betracht.

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