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Zur Treuepflicht bei der Beschlussfassung über die Gewinnausschüttung

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2013/124wbl 2013, 346 Heft 6 v. 15.6.2013

§§ 35 Abs 1, 41, 82 GmbHG:

Die Treuepflicht gebietet es einem Gesellschafter einer GmbH grundsätzlich nicht, die Interessen der Gesellschaft über seine eigenen zu stellen und - sofern nicht gesellschaftsvertragliche Bestimmungen entgegenstehen - immer schon dann gegen die Ausschüttung des Bilanzgewinnes zu stimmen, wenn die Thesaurierung für die Gesellschaft günstiger als die Ausschüttung ist.

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