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Krankheit unterbricht nicht einen vereinbarten Zeitausgleich

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2013/211wbl 2013, 584 Heft 10 v. 15.10.2013

§ 10 AZG:

Erkrankungen des Arbeitnehmers während des Verbrauchs von Zeitausgleich haben keine Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis. Ob die Erkrankung einen wichtigen Grund darstellt, der zum Rücktritt von der Zeitausgleichsvereinbarung berechtigen würde, bleibt dahingestellt.

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