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Pensionskassenbeitrag des Arbeitgebers nicht abfertigungswirksam

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2011/162wbl 2011, 444 Heft 8 v. 15.8.2011

§ 23 Abs 1 AngG:

Pensionskassenbeiträge des Arbeitgebers sind bei der Berechnung der Abfertigung (alt) nicht zu berücksichtigen. Das gilt auch dann, wenn eine Gehaltserhöhung auf Wunsch des Arbeitnehmers in eine Pensionskasse einbezahlt wird.

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