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Kein Schutz von Betriebspensionen bei Unbestimmtheit der Wertpapierdeckung

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2011/203wbl 2011, 554 Heft 10 v. 14.10.2011

§§ 1 Abs 1 und Abs 2, 11 BPG:

Pensionszusagen, die ausschließlich an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geknüpft sind und weder eine Wartezeit, noch die Erreichung eines bestimmten Lebensalters oder die Zuerkennung einer gesetzlichen Pension erfordern (Administrativpensionen) unterliegen nicht dem BPG.

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