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Zur Eintragungsfähigkeit von Bildzeichen in einer Firma

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2008/108wbl 2008, 241 Heft 5 v. 1.5.2008

§ 5 GmbHG;§ 18 UGB:

Die Verwendung von Bildzeichen wird der Namensfunktion der Firma nicht gerecht. Eintragungsfähig sind auch nach der Neufassung des § 18 UGB lediglich aussprechbare Buchstabenfolgen. Das Bildzeichen "*" entspricht diesen Voraussetzungen nicht. "mister*lady GmbH" ist daher als Firma nicht eintragungsfähig.

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