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Abfertigung und Kündigungsentschädigung als eigenkapitalersetzendes Darlehen

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2000/345wbl 2000, 522 Heft 11 v. 20.11.2000

§ 74 Abs 1 GmbHG; § 69 Abs 2 KO; §§ 23, 26 Z 2, 29 AngG:

Auch das Stehenlassen von Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis durch einen Arbeitnehmer, der zugleich Gesellschafter der GmbH ist, kann als Eigenkapitalersatz qualifiziert werden, wenn er die Kreditunwürdigkeit erkennen konnte.

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