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Begriff einer Zeitungsunternehmung

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 1999/225wbl 1999, 324 Heft 7 v. 20.7.1999

§ 1 Abs 1 JournalistenG:

Ein Zeitungsunternehmen ist auch ein Verlag, der Magazine veröffentlicht, die periodisch und aktuell über Themen aus dem Bereich Essen, Trinken, Reisen udgl berichten und kommentieren. Das Arbeitsverhältnis eines dort beschäftigten Redakteurs unterliegt daher dem JournG.

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