Art 173/4 soll verhindern, daß das Klagerecht einzelner dadurch ausgeschlossen wird, daß die E in die Form einer allgemeingültigen VO gekleidet wird (Urteile Calpak-Societ Emiliana Laverazione Frutta, FRSEA und FNSEA). Es ist auch denkbar, daß ein rechtliches Handeln mit allgemeiner Tragweite einzelne individuell betreffen kann (Urteile Plaumann, Codorni und Asocarne).

