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Wiener Schlichtungsstelle für Vergabeangelegenheiten

Wichtige KurzmeldungenVIL 2014, 1 Heft 2 v. 1.3.2014

Mit 1.1.2014 hat die Wiener Schlichtungsstelle für Vergabeangelegenheiten, die beim Amt der Wiener Landesregierung eingerichtet ist, ihre Tätigkeit aufgenommen. Gemäß § 6 Abs 1 WVRG kann ein Unternehmer bei der Schlichtungsstelle die Prüfung einer gesondert anfechtbaren Entscheidung schriftlich beantragen. Anträge können gestellt werden, wenn ein Unternehmer bzw eine Unternehmerin

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