Mit 1.1.2014 hat die Wiener Schlichtungsstelle für Vergabeangelegenheiten, die beim Amt der Wiener Landesregierung eingerichtet ist, ihre Tätigkeit aufgenommen. Gemäß § 6 Abs 1 WVRG kann ein Unternehmer bei der Schlichtungsstelle die Prüfung einer gesondert anfechtbaren Entscheidung schriftlich beantragen. Anträge können gestellt werden, wenn ein Unternehmer bzw eine Unternehmerin