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Normierung von Meldepflichten bei Cyberattacken für IT-Kommunikationsdienstleister

NewsflashVIL 2013, 13 Heft 6 v. 1.11.2013

Die EU-Verordnung Nr 611/2013 (Verordnung [EU] Nr 611/2013 der Kommission vom 24.6.2013 über die Maßnahmen für die Benachrichtigung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gemäß der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) – auch bekannt als Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation – vom 24.6.2013, die am 25.8.2013 in Kraft getreten ist, normiert für Telekommunikationsbetreiber und Internetdienste eine Meldepflicht an die jeweiligen nationalen Datenschutzbehörden, wenn sie Opfer einer

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