Die EU-Verordnung Nr 611/2013 (Verordnung [EU] Nr 611/2013 der Kommission vom 24.6.2013 über die Maßnahmen für die Benachrichtigung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gemäß der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) – auch bekannt als Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation – vom 24.6.2013, die am 25.8.2013 in Kraft getreten ist, normiert für Telekommunikationsbetreiber und Internetdienste eine Meldepflicht an die jeweiligen nationalen Datenschutzbehörden, wenn sie Opfer einer