BVA, 29.09.2013, N/0087-BVA/09/2013-29
Sachverhalt:
Ein Auftraggeber hat den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Büromöbel ausgeschrieben. Im Zuge der Anfechtung der Ausschreibung hat sich das BVA ua mit dem von ihm anzuwendenden Prüfungsmaßstab auseinander gesetzt. Letztlich ist der Antrag auf Nichtigerklärung der Ausschreibung abgewiesen worden.