Zahlreiche öffentliche Auftraggeber bedienen sich insbesondere bei der Beschaffung in Waren- und Dienstleistungsmärkten mit hoher Preisdynamik (zB Informationstechnologie, Strom- und Gasmarkt) sowie bei der Beschaffung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen gerne langfristiger Verträge und begründen dadurch Dauerschuldverhältnisse. Sie ermöglichen dem öffentlichen Auftraggeber eine längerfristige Planung bei sich schnell entwickelnden Produkten und bieten eine höhere Flexibilität. In diesem Zusammenhang ist berechtigterweise zu hinterfragen, ob und inwieweit langfristig ausgerichtet Verträge aus vergaberechtlicher Sicht überhaupt zulässig sind bzw ob eine Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers besteht, nach einer gewissen Laufzeit eine Neuausschreibung durchzuführen, um einen Wettbewerb zu gewährleisten.