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BVergG-Novelle 2013

NewsflashVIL 2013, 13 Heft 5 v. 1.9.2013

Die BVergG-Novelle 2013 tritt nun sukzessive in Kraft. Die Kundmachung ist am 11.7.2013 erfolgt. Der erste Teil der Novelle hat bereits am nächstfolgenden Tag Geltung erlangt. Dies betrifft die neu eingeführten Regelungen über den Zahlungsverkehr in den §§ 87a und 99a (bzw §§ 241a und 247a) im BVergG und dem neu eingeführten Grundsatz in § 19 Abs 7 BVergG, wonach im Vergabeverfahren nunmehr auch auf innovative Aspekte Bedacht zu nehmen ist. Der zweite Teil der BVergG-Novelle 2013 wird erst mit 1.1.2014 in Kraft treten. Dies betrifft die neuen Regelungen zum Rechtsschutz des BVergG, die auf Grundlage der neuen Bundesverwaltungsgerichtsbarkeit anzupassen waren. Darüber hinaus wird die Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt, wonach Waren zu beschaffen sind, die der höchsten Energieeffizienz entsprechen.

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