BVA, 08.07.2013, N/0038-BVA/10/2013-35
BVA, 08.07.2013, N/0049-BVA/10/2013-29
Sachverhalt:
In einem nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Hygienepapier sind die Teilnahmeunterlagen angefochten worden. Das BVA ist zu dem Schluss gelangt, dass die Auswahlkriterien teils unsachlich sind und hat die gesamten Teilnahmeunterlagen für nichtig erklärt.